Anmeldung und Platzvergabe von Krippen- und Kita-Plätzen in der Stadt Hameln

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in einer Kita anmelden!

Die Kitas sind auf das ganze Stadtgebiet verteilt. Jede Kita hat ein eigenes Konzept. Daher verstehen wir Ihren Wunsch, dass Ihr Kind in einer Kita Ihrer Wahl betreut werden soll. Da es häufig in einer Kita mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, müssen die Plätze nach einem standardisierten Verfahren vergeben werden.

Die Krippen- und Kita-Plätze werden daher zentral durch die Abteilung Kindertagesbe­treuung vergeben. Die Vergabe der U3- und Ü3-Plätze erfolgt für alle Kindertagesstätten im Einzugsbereich der Stadt Hameln nach einheitlichen und transparenten Kriterien (siehe Anlage: Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Hameln). Das Platzvergabeverfahren zum Beginn des Betreuungsjahres (01.08) findet in zwei Runden, die erste Mitte März und die zweite Anfang Mai, statt. Alle Kinder, die im Rahmen der ersten und zweiten Runde nicht berücksichtigt werden, kommen auf eine Warteliste. Eine unterjährige Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres, 01.08. des aktuellen bis 31.07. des Folgejah­res, ist grundsätzlich entsprechend des vorhandenen Platzangebotes möglich.

Kinder, die eine Krippe in einer Kita besuchen, in der sowohl der Krippen- als auch der Kindergartenbesuch möglich ist, werden – sofern ein Platz vorhanden ist – in eine Kindergartengruppe versetzt, wenn sie 3 Jahre alt sind und für einen entsprechenden Betreuungsplatz in der gleichen KiTa im zentralen Anmeldesystem angemeldet sind. Sind bei einem Wechsel von der U3-Betreuung zur Ü3-Betreuung mehr Kinder als Betreuungsplätze vorhanden, werden die Kriterien auch bei einem Betreuungswechsel innerhalb einer Kita angewendet. Gleiches gilt bei einem Wechsel der Kita.

Kinder, die zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt keinen Wohnsitz in Hameln haben, wer­den nachrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt, davon ausgenommen sind Betriebskin­dergärten sowie Einrichtungen für die besondere Verträge (z.B. mit einer Nachbarkommune) bestehen.

Kinder, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe keinen Wohnsitz in Hameln haben, aber nach­weislich (z. B. Mietvertrag, Immobilienkaufvertrag) einen Wohnsitz in Hameln zum ge­wünschten Aufnahmezeitpunkt haben werden, werden wie Kinder mit einem bereits vorhan­denen Wohnsitz bei der Platzvergabe berücksichtigt.

Anmeldung

Bitte informieren Sie sich selbständig über die Kindertagesstätten in der Stadt Hameln und deren Konzepte. Dazu können Sie auch einen Termin mit den Kita-Leitungen zur Informa­tion vor Ort (Rundgang) in den gewünschten Tagesstätten vereinbaren.

Sie können Ihr Kind ab der Geburt online im zentralen Anmeldeprogramm der Stadt Hameln ( www.hameln-elternportal.kdo.de ) anmelden. Dabei können bis zu drei Kitas als Betreuungswunsch angeben werden. Die Wunscheinrichtungen können priorisiert werden (Priorität 1 = bevorzugte Kita, Priorität 2 und 3 = weitere Wunsch-Kitas). Wichtig: Bei Wechsel von einer Krippe zu einem Kindergartenplatz (U3 zu Ü3) muss grundsätzlich eine erneute Anmeldung erfolgen! Dies gilt nicht, wenn Ihr Kind eine Familiengruppe/altersübergreifende Gruppe besucht.

Die Online-Anmeldung kann bei Bedarf auch von einer/m Mitarbeiter/in im Rathaus der Stadt Hameln, Abteilung Kindertagesbetreuung, oder einer/m Mitarbeiter/in im FiZ (Familie im Zentrum, Osterstr. 46) vorgenommen werden.

Wenn Sie zum jeweils neuen Kita-Jahr (01.08.) einen Platz suchen, müssen Sie Ihr Kind im Altersbereich 0 – 6 Jahre bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres der geplanten Aufnahme angemeldet haben, damit es in der ersten Vergaberunde, welche im März stattfindet, be­rücksichtigt wird.

Bei Anmeldungen ab der Geburt beachten Sie bitte, dass Sie die Angaben regelmäßig aktu­alisieren. Die im Elternportal gemachten Angaben sind durch Bestätigungen zu belegen. Entsprechende Vordrucke werden Ihnen per E-Mail zugesandt oder stehen Ihnen zum Download ( www.hameln-elternportal.kdo.de ) zu Verfügung. Eine Berücksichtigung bei der Platzvergabe erfolgt erst, wenn alle erforderlichen und angeforderten Nachweise vorliegen. Diese sind für die erste Vergaberunde bis spätestens zum 15.01. des Jahres, für das die Platzvergabe erfolgt, von den Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Melden Sie Ihr Kind erst nach dem 31.12. an, wird Ihr Kind im Rahmen der zweiten Vergabe­runde, welche Anfang Mai stattfindet, entsprechend der in der Anlage genannten Aufnahmekriterien berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zum 15.01. vorlegen. Sollten Sie auch danach weder Unterlagen vorlegen, noch auf eine Kontaktaufnahme reagieren, wird Ihr Kind nicht in die Warteliste aufgenommen. 

Platzvergabe

Ab dem 15.01. eines Jahres erfolgt eine Zuordnung der Platzanträge durch die Stadt Hameln in Absprache mit den Kita-Leitungen. Die Vergabe richtet sich zunächst nach dem im zent­ralen Anmeldesystem angegebenen Wünschen. Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Plätze anhand der in der Anlage genannten Aufnahmekriterien. Bei gleicher Punktezahl haben Kinder, die im Grundschuleinzugsbereich wohnen, in dem auch die Einrichtung liegt, Vorrang (Ausnahme: Einrichtungen mit besonderer Ausrichtung, z.B. Waldorfkindergarten). Danach werden ältere gegenüber jüngeren Kindern vorrangig aufgenommen. Bei gleicher Punktezahl, gleichem Einzugsgebiet und gleichem Geburtsdatum entscheidet das Los.

Plätze von Kindern, über deren Einschulung von den Erziehungsberechtigten erst bis zum 30.04. des Jahres entschieden wird (sog. Flexi-Kinder), können erst nach dieser Entscheidung vergeben werden. Daher findet Anfang Mai eine zweite Vergaberunde statt.

Alle Kinder, die auch in dieser Runde nicht berücksichtigt werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen. Gleiches gilt, sofern kein Platz zu Verfügung steht, auch für Kinder, die erst nach der zweiten Vergaberunde für den Start der Betreuung zum 01.08. desselben Jahres angemeldet werden. Die Platzvergabe von der Warteliste erfolgt ebenfalls entsprechend der in der Anlage genannten Aufnahmekriterien.

Platzannahme und Vertragliche Vereinbarung

Im Anschluss an die Platzvergabe (voraussichtlich Mitte März bzw. Anfang Mai) erhalten Sie eine Platzzusage. Bitte melden Sie sich bis zum 31.03./20.05 des jeweiligen Jahres bei der Einrichtung und teilen mit, ob Sie den Platz annehmen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Platz nicht annehmen möchten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kita geschlossen.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer 05151 202-1864 an oder kommen Sie im Rathaus oder im FiZ vorbei!

 


Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen

in der Stadt Hameln

Krippen- und Kita-Plätze werden in der Stadt Hameln zentral durch die Abteilung Kindertagesbetreuung vergeben. Die Vergabe der U3- und Ü3-Plätze erfolgt für alle Kindertagesstätten im Einzugsbereich der Stadt Hameln nach einheitlichen und transparenten Kriterien.

Soweit die zur Verfügung stehenden Plätze in den Kitas nicht ausreichen, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen bzw. nicht allen Betreuungswünschen nachgekommen werden kann, sind die Kinder nach folgenden allgemeinen Kriterien und einem Punktesystem aufzunehmen. Bei gleicher Punktezahl haben Kinder, die im Grundschuleinzugsbereich wohnen, in dem auch die Einrichtung liegt, Vorrang (Ausnahme: Einrichtungen mit besonderer Ausrichtung, z.B. Waldorfkindergarten). Danach werden ältere Kinder gegenüber jüngeren vorrangig aufgenommen. Bei gleicher Punktezahl, gleichem Einzugsgebiet und gleichem Geburtsdatum entscheidet das Los.

Allgemeine Kriterien

Erziehungsberechtigte können grundsätzlich die Kindertagesstätte für ihr Kind frei wählen (Prioritäten 1 – 3).

Kinder, die zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt keinen Wohnsitz in Hameln haben, wer­den nachrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt. Davon ausgenommen sind Betriebskin­dergärten sowie Einrichtungen für die besondere Verträge (z.B. mit einer Nachbarkommune) bestehen. Kinder, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe keinen Wohnsitz in Hameln haben, aber nachweislich (z. B. Mietvertrag, Immobilienkaufvertrag) einen Wohnsitz in Hameln zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt haben werden, werden wie Kinder mit einem bereits vorhandenen Wohnsitz bei der Platzvergabe berücksichtigt. Eine Aufnahme von Kindern für einzelne Tage in der Woche ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen nach besonderer Begründung entscheidet die Abt. Kindertagesbetreuung in Absprache mit der Kita-Leitung.

Ein Wechsel von Kindern aus einer Kita in eine andere vergleichbare Betreuungsform sollte aus pädagogischen Gründen vermieden werden. Über Ausnahmen nach besonderer Begründung entscheidet die Abt. Kindertagesbetreuung in Absprache mit den betroffenen Kita-Leitungen. Sind bei einem Wechsel der Einrichtung mehr Kinder als Betreuungsplätze vorhanden, werden die Kriterien auch bei einem Einrichtungswechsel angewendet.

Eine vorrangige Aufnahme erfolgt, wenn über die Hilfeplanung des Jugendamtes der Kita-Besuch des Kindes als Jugendhilfemaßnahme für notwendig gehalten wird oder wenn ein Kind im darauffolgenden Jahr schulpflichtig wird und noch keinen Kindergartenplatz hat. Kinder, die eine Krippe in einer Kita besuchen, in der sowohl der Krippen- als auch der Kindergartenbesuch möglich ist, werden – sofern ein Platz vorhanden ist – in eine Kindergartengruppe versetzt, wenn sie 3 Jahre alt sind und für einen entsprechenden Betreuungsplatz in der gleichen Kita im zentralen Anmeldesystem angemeldet sind. Bei Kindern in familien- / altersübergreifenden Gruppen ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich. Sind bei einem Wechsel von der U3-Betreuung zur Ü3-Betreuung mehr Kinder als Betreuungsplätze vorhanden, werden die Kriterien auch bei einem Betreuungswechsel innerhalb einer Kita angewendet.

 Kriterien nach Punktesystem

Kriterien

Punktzahl

Alleinerziehend, erwerbstätig

nachgewiesener Betreuungsbedarf bis 4,5 Stunden täglich

  8

nachgewiesener Betreuungsbedarf mehr als 4,5 täglich

10

Alleinerziehend, nicht erwerbstätig

  4

nachgewiesene Erwerbstätigkeit bei einem Elternteil

  4

nachgewiesene Erwerbstätigkeit bei beiden Elternteilen

nachgewiesener Betreuungsbedarf bis 4,5 Stunden täglich

  6

nachgewiesener Betreuungsbedarf mehr als 4,5 täglich

10

Erwerbsfähig/Arbeitssuchend (Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit/Job-Center erforderlich)

alleinerziehend

  8

nur ein Elternteil

  4

beide Elternteile

  6

Besondere soziale Situation

z.B. Pflegeperson im Sinne SGB XI, schwere Krankheit oder Behinderung eines Erziehungsberechtigten oder Geschwisterkindes im Haushalt (Nachweis erforderlich)

  8

Geschwisterkind in der Kita (Geschwisterkind ist bereits in derselben Kita und wird mind. für ein Kita-Jahr zeitgleich betreut)

  5

Zuzugssituation (Kind hat vor dem Zuzug bereits eine Kita besucht)

  2

Entwicklungsstand des Kindes (Kind hat einen nachgewiesenen Förderbedarf, z.B. Sprachförderbedarf, auffälliges Sozialverhalten, sonstiger Förderbedarf)

  8

Es gelten die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Aufnahme. Ändern sich diese nach Aufnahme, so verbleibt das Kind in der Einrichtung. Bei vorsätzlicher Täuschung kann eine Kündigung durch den Träger erfolgen.

Erläuterungen:

Erwerbstätigkeit: Als erwerbstätig gilt auch, wer in Elternzeit ist, vorher nachweislich erwerbstätig war und dieses Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit innerhalb des Kindergartenjahres für das die Aufnahme vorgesehen ist, fortsetzt oder wer nachweislich in Ausbildung oder im Studium ist. Auch eine geplante Berufstätigkeit/Ausbildung usw. kann auf Nachweis (z.B. Ausbildungs-/Arbeitsvertrag) berücksichtigt werden.

Nachgewiesener Betreuungsumfang: Neben der nachgewiesenen Arbeitszeit können auch nachgewiesene regelmäßige Fahrtzeiten berücksichtigt werden. Für die Berücksichtigung der Fahrtzeiten zählt der unmittelbare Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Es wird die reine, regelmäßige Fahrtzeit berücksichtigt, eine Streckung der Fahrtzeit durch Staus, langsamen Verkehrsfluss, Umwege, u. Ä. wird nicht anerkannt.