Informationen zur kirchlichen Trauung

Wenn Sie den Wunsch haben, sich kirchlich trauen zu lassen, dann melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig im Pfarramt (Tel. 05151-22336 oder 821751), um den genauenTermin abzusprechen.

 

Müssen beide Ehepartner in der Kirche sein?

 

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.

Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir klären können, was für Sie infrage kommt.

 

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

 

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, sprechen Sie uns bitte an. Auch im Internet unter www.kircheneintritt-hannover.de erhalten Sie weitere Informationen.

 

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

 

Besonderer Blumenschmuck ist in der Kirche möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und auch selbst organisieren. Sprechen Sie bitte in allen Fragen des Kirchenschmucks unsere Küsterin Sonja Dörries an (Tel: 0152 53 59 64 61).

 

Was kostet die Trauung?

 

Die Trauung kostet Sie nichts, wenn einer der Ehepartner Mitglied unserer Kirchengemeinde ist.

 

Wer sorgt für die musikalische Begleitung?

 

Im Regelfall sorgen wir für einen Organisten/eine Organistin. Durch seine/ ihren Dienst kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Haben Sie eigene Wünsche, was die musikalische Begleitung oder Ausgestaltung betrifft, sprechen Sie das bitte mit dem Pastor/der Pastorin ab, der/die Sie traut.

 

 

Informationen zur Taufe

 

Taufanmeldung

 

Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt unter der Telefonnummer 05151-22336 oder kommen Sie auch gern persönlich vorbei.

 

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

 

Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.


Was spricht für eine Kindertaufe?

 

In der Kindertaufe wird sehr deutlich, dass wir den Glauben und die Erlösung ohne unser Zutun empfangen. Wir haben nichts, was wir Gott bringen könnten - er allein schenkt alles, was wir haben und brauchen.
Ein kleines Kind kann natürlich noch nicht seinen Glauben bekennen - deshalb stehen bei der Taufe Eltern und Paten vor Gott und der Gemeinde, um sich zum christlichen Glauben zu bekennen. Sie versprechen, dem Kind Gottes Liebe weiterzugeben und zu bezeugen, das Kind zum Glauben und Beten anzuleiten.


Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?

 

Wenn Sie einen Termin für die Taufe mit dem Pfarramt abmachen, erfahren Sie dort alles Weitere.
In der Regel benötigen wir eine Bescheinigung des Standesamtes über die Geburt des Kindes, diese trägt den Titel "Für religiöse Zwecke" und ist meistens hinten im Stammbuch zu finden.
Wenn die Paten/innen aus einer anderen Kirchengemeinde stammen, benötigen wir einen sogenannten Patenschein. Diesen erhalten die Paten/innen bei dem Pfarramt, in dem sie ihren 1. Wohnsitz haben.


Können wir einen Taufspruch für unser Kind auswählen?

 

Gern könnenSie einen Bibelvers für Ihr Kind ausuchen, der Ihrem Kind bei der Taufe zugesprochen wird. Schauen Sie auch einmal auf der Seite www.taufspruch.de nach, dort finden sie viele Bibelverse und auch Erklärungen dazu.

 

Wer kann Pate oder Patin werden?

 

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Mindestens ein Pate soll evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.